Berufsbezeichnung Übersetzer
Übersetzer und Dolmetscher sind keine gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen. Das bedeutet, dass jedermann, der sich dazu berufen und befähigt fühlt, berechtigt ist, ein Übersetzungsbüro zu führen und Übersetzungen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Erkundigen Sie sich daher bereits bei der ersten Kontaktaufnahme genauer nach der Qualifikation der Übersetzer, denen Ihre Texte anvertraut werden.