Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung und Preise
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist.
(2) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Der gesamte Ablauf unserer Übersetzungsarbeiten wird durch DIN 2345 (Deutsche Norm für Übersetzungsaufträge) geregelt.
(3) Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Preisliste bzw. der im Einzelfall vereinbarte Preis zugrundegelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die in der Preisliste aufgeführten Preise sind Grundpreise. Je nach Schwierigkeit und/oder Umfang des Textes werden Aufschläge berechnet. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 17 ZSEG für die Entschädigung von Dolmetschern und Übersetzern.
(4) Normzeilen: die Zeilenzahl wird in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen (eine DIN-Normzeile besteht aus 55 Anschlägen einschließlich Leerzeichen) berechnet. Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt mit Hilfe eines Zählprogramms.
(5) Mindestauftragswert (MAW): für Kleinaufträge, bei denen ein Zeilenpreis dem tatsächlichen Aufwand nicht entspricht, wird ein Mindesthonorar lt. Preisliste berechnet.
(6) Nebenkosten: für die Beglaubigung von Übersetzungen wird eine Stempelgebühr lt. Preisliste berechnet. Für Postzustellungen, notwendige Telefongespräche, Telefaxe und Datenübertragungen wird pro Auftrag eine Pauschale lt. Preisliste berechnet.
Für Sonderwünsche wie Expresszustellung, Lieferung auf Diskette oder zusätzlicher Ausdruck der Übersetzung werden die Unkosten in Rechnung gestellt.
(7) Versand: die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg
(Post, Kurier, Modem, E-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.